Produktzertifizierungen
Um innerhalb der EU eine Harmonisierung der Leistungsangaben bei Bauprodukten zu gewährleisten, tritt ab dem 01. Juli 2013 die Bauprodukteverordnung (BauPVo) in Kraft. Nach dieser ist für jedes mit einem CE-Zeichen zu versehende Bauprodukt eine Leistungserklärung zu erstellen. Zukünftig soll auf diese Weise eine Stärkung der CE-Zertifizierung erreicht werden. Sie stellt dann das alleinige Übereinstimmungskennzeichen für alle wesentlichen Merkmale von Bauprodukten dar.
Nach Vorgabe der Bauprodukteverordnung ist für jedes mit einem CE-Zeichen zu versehende Bauprodukt eine Leistungserklärung zu erstellen. In dieser Erklärung müssen produktspezifische Angaben zu sieben „Grundanforderungen an Bauwerke“ gemacht werden. Zu den Anforderungen zählen mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Nutzungssicherheit, Schallschutz, Energieeinsparung und Wärmeschutz sowie die Nutzung der natürlichen Ressourcen.
Das Produkt, das SIMONSWERK verlässt und einen Prüfnachweis eines dieser Institute vorweist, kann bedenkenlos in internationalen Bauvorhaben entsprechend der Vorschriften eingesetzt werden. Diese Kompatibilität überzeugt Architekten und Planer ebenso wie Türenbauer.
Unsere langjährige Erfahrung, gepaart mit der Expertise dieser renommierten Prüfinstitute, bringt optimal gestaltete Funktionselemente hervor, deren Einsatz der Kunde jederzeit individuell mit uns klären kann. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Unternehmenszertifizierungen
Unternehmenszertifikate legen die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem fest und beschreiben, wie ein Unternehmen seine Produkte gegenüber Kunden und Auftraggebern bereitstellt, wie es hinsichtlich Kundenorientierung, Leitungsverantwortung, Einbeziehung beteiligter Personen, etc. agiert. Diese Zertifizierungen werden regelmäßig durch Überwachungsaudits überprüft.