Die hydraulischen Bänder sind international patentrechtlich geschützt. Sie verfügen über die TÜV-Zertifizierung in Anlehnung an die EN 1154:2006 und sind somit herkömmlichen Türschließern funktional gleichgestellt. Der Wirkungsgrad der Bänder ist höher als der traditioneller Türschließer (90 % zu 60 %). Die Türen werden mühelos manuell geöffnet und schließen selbsttätig mit der eingestellten Geschwindigkeit, daher ist der Einbau von hydraulischen Bändern überall dort sinnvoll, wo eine kontrollierte Selbstschließung von Türen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aus technischen Gründen vorgegeben ist.
Weitere für Bauherren relevante Pluspunkte:
- Vermeidung von Zugluft
- Energieeinsparung in beheizten oder klimatisierten Räumen
- Erhöhter Schallschutz
- Optische und physische Trennung von Räumen