Bandpositionierung

Bandpositionierung

Bandaufteilung an Holzhaustüren

Die Bandaufteilung an einer Holzhaustür ist normativ nicht geregelt. SIMONSWERK empfiehlt die in der Praxis bewährte Aufteilung gemäß Abbildung. Das Band in der Mitte der Tür hemmt den Verzug des Türflügels und gewährleistet den Dichtungsandruck in diesem Bereich. Bei erhöhter Beanspruchung empfiehlt SIMONSWERK ein Band im oberen Drittel. (siehe hierzu  "Drittes Band“)

Bandpositionierung

Bandaufteilung an Kunststofftüren

Die Bandaufteilung an einer Kunststofftür ist normativ nicht geregelt. SIMONSWERK empfiehlt die in der Praxis bewährte Aufteilung gemäß Abbildung. Das Band in der Mitte der Tür hemmt den Verzug des Türflügels und gewährleistet den Dichtungsandruck in diesem Bereich. Bei erhöhter Beanspruchung empfiehlt SIMONSWERK ein Band im oberen Drittel. (siehe hierzu „Drittes Band“)

Bandpositionierung

Bandaufteilung an Aluminiumtüren

Die Bandaufteilung an einer Aluminiumtür ist normativ nicht geregelt. SIMONSWERK empfiehlt die in der Praxis bewährte Aufteilung gemäß Abbildung. Bei erhöhter Beanspruchung empfiehlt SIMONSWERK ein Band im oberen Drittel. (siehe hierzu „Drittes Band“)

Bandpositionierung

Bandaufteilung an Innentüren

Bandbezugslinie nach DIN 18268 für genormte Türen gem. DIN 18101

Die Bandbezugslinie (BBL) nach DIN 18268 ist die festgelegte Linie eines Türbandes, die in einem bestimmten Abstand zur Oberkante Türfalz bzw. zur Bezugskante Zargenfalz steht. Erst die exakte Festlegung der Bandbezugslinie für das obere und untere Türband ermöglicht das Zusammenspiel von Türblatt, Türband und Türzarge. Sie ist in der DIN 18101 festgelegt und erlaubt eine getrennte Produktion industriell hergestellter Türen und Zargen. Die Bandbezugslinie als Maßangabe ist unabhängig vom Bandtyp und Bandhersteller. Da ein Türblatt mindestens immer mit zwei Türbändern an einer Zarge befestigt ist, gibt es eine obere Bandbezugslinie (1. Bandbezugslinie) und eine untere Bandbezugslinie (2. Bandbezugslinie). Der Abstand der 1. Bandbezugslinie ist immer 241 mm vom Zargenfalz bzw. 237 mm bis Oberkante Türfalz. Zwischen 1. und 2. Bandbezugslinie ist der Abstand abhängig von der Türblatthöhe (siehe Tabelle). Die Bandbezugslinie kann innerhalb einer Produktgruppe einheitlich sein , sie kann aber auch innerhalb einer Produktgruppe variieren. Die Lage der Bandbezugslinie für ein drittes Band ist in der DIN 18101 mit 350 mm unterhalb der ersten Bandbezugslinie festgelegt.

Bezugsmaße

Türblattaußenmaße für gefälzte Türen

Türblattaußenmaße für stumpf eingeschlagene Türen und Falzmaße für gefälzte Türen

Höhe im Zargenfalz bzw. Unterkante der Oberblende

Bandabstände zwischen den Bandbezugslinien für das obere und untere Band

(Typmaße gefälzte Türen)

(Typmaße stumpfe Türen)

(obere Bezugskante)

 

Bandabstände gelten auch für abweichende Höhen G nach folgendem Grenzwertraster

Höhe B

Höhe D
+2
0

Höhe G
0
-2

Maß X
± 0.5

Höhe G

1610

1597

1608

1060

1546 bis 1670

1735

1722

1733

1185

1671 bis 1795

1860

1847

1858

1310

1796 bis 1920

1985

1972

1983

1435

1921 bis 2045

2110

2097

2108

1435

2046 bis 2170

2235

2222

2233

1685

2171 bis 2295

2360

2347

2358

1810

2296 bis 2420

2485

2472

2483

1935

2421 bis 2545

2610

2597

2606

2060

2546 bis 2670

2735

2722

2733

2185

2671 bis 2795

Quelle: DIN 18101:2014